Was tun, wenn's passiert ist?

Ein Autounfall geschieht Ihnen nicht jeden Tag. Wer begutachtet den Schaden? Erhalten Sie alle Kosten, die Ihnen zustehen? Ohne Erfahrung sind diese Fragen nicht einfach zu beantworten... Wir helfen Ihnen kostenlos, sofort die richtigen Schritte einzuleiten, damit Sie zu Ihrem Recht kommen.

Kostenlose Erstberatung

So einfach funktioniert's:

  1. Melden Sie den Unfall direkt auf dieser Website.
  2. Wir kümmern uns um Ihre Rechte: Gutachter, Reparatur, Mietwagen und weitere Schadenspositionen

Unser Service ist für Sie kostenlos!*
Wir werden von der beteiligten Kfz-Versicherung bezahlt.

* Es sei denn, Sie haben den Unfall selbst verursacht.

Rechtsanwalt für Verkehrsrecht Rolf Deichmann

Warum Rechtsanwalt
Rolf Deichmann?

Weil wir wissen, was wir tun. Rechtsanwalt Rolf Deichmann ist der der einzige Fachanwalt für Verkehrsrecht, der auch Kfz-Meister ist, denn er war vor seinem Studium mehrere Jahre als Kfz-Meister und Geschäftsführer für namhafte Automobilunternehmen tätig. Das dort erworbene Know-how in Kombination mit seiner heutigen Tätigkeit als Fachanwalt für Verkehrsrecht kommt auch Ihnen bei der Rechtsberatung zu Ihrem Verkehrsunfall zugute.

Profitieren Sie kostenlos von unserem einmaligen Know-how und kommen Sie zu Ihrem Recht.

Automatischer Abgleich von Kfz-Kennzeichen „ins Blaue hinein“ verstößt gegen Grundgesetz | Auswirkung auf Kontrolle von Fahrverboten?

RobGal

Das Bundesverfassungsgericht hat die Regelungen einiger Bundesländer zur automatischen Erfassung von Autokennzeichen und zum Abgleich mit polizeilichen Fahndungsdateien in wichtigen Teilen für grundgesetzwidrig erklärt (BverfG, Az.: 1 BvR 142/15, 1 BvR 2795/09 und 1 BvR 3187/10). Die obersten Richter stärkten damit die Persönlichkeitsrechte der Autofahrer gegen staatliche Überwachung.

Prämienrückstand allein führt nicht zum Verlust des Versicherungsschutzes

RobGal

Wenn ein Autofahrer die Prämie seiner Haftpflichtversicherung nicht bezahlt hat, führt das nicht automatisch zur Kündigung und zum Verlust des Versicherungsschutzes. Das entschied das Berliner Kammergericht (Oberlandesgericht). Die Vorinstanz hatte einen Mann wegen Fahrens ohne Führerschein und fehlender Pflichtversicherung verurteilt. Er habe vom Fehlen der Versicherung gewusst, weil er „nämlich gar keine Folgeprämien bezahlt“ habe, meinte das Amtsgericht.

Kammergericht entscheidet zu Unfall beim gegenseitigen Überholen von Fahrrädern

Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

Es kommt nicht so oft vor, dass Fahrradfahrer miteinander kollidieren. Aber das Kammergericht in Berlin hatte über einen Verkehrsunfall zu entscheiden, der sich beim Überholvorgang der Fahrräder ereignete. Der Unfall ereignete sich, weil der eine Radfahrer den anderen auf einem etwa 1,75 Meter breiten Radweg überholen wollte, neben dem sich noch ein etwa 0,95 Meter breiter gepflasterter Bereich befand, so dass insgesamt 2,70 Meter vorhanden waren, um den Überholvorgang ohne Berührung des anderen durchzuführen. Es kam aber, wie es kommen musste, die beiden Radfahrer kollidierten, wobei einer von ihnen sich schwere Verletzungen zuzog.

Nur direkter Weg zwischen Arbeitsstelle und Wohnung ist unfallversichert

Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

Grundsätzlich ist nur der direkte Weg von der Wohnung zur Arbeitsstätte und zurück unfallversichert. Das Thüringer Landessozialgericht in Erfurt hatte in zweiter Instanz nun darüber zu entscheiden, ob Unfallversicherungsschutz auch dann noch vorliegt, wenn auf der Rückfahrt von der Arbeitsstätte zur Wohnung, bei der die Regionalbahn benutzt wurde, der Aussteigebahnhof verpasst wurde und an dem nächsten Zughalt ausgestiegen wurde, um mit dem Gegenzug zurückzufahren und es dabei zu einem tödlichen Unfall kam. Das Landessozialgericht war der Ansicht, dass auf Umwegen kein Unfallversicherungsschutz besteht.

Kammergericht entscheidet zum Schadensersatz nach Glatteisunfall vor 5-Sterne-Hotel

Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

Gerade jetzt zur Winterzeit kommt es in und wieder vor, dass ein Passant auf einem unzureichend geräumten Bürgersteig auf Schnee oder Eis zu Fall kommt. Dann stellt sich die Frage der Verkehrssicherungspflichtverletzung durch den Grundstückseigentümer des angrenzenden Bürgersteigs. So hatte auch das Kammergericht in Berlin über einen derartigen Sturz auf dem Bürgersteig vor einem 5-Sterne-Hotel zu entscheiden.

Ein aktuelles Urteil

RobGal

Einem Auto, das korrekt in einer Straße parkte, aber von Amts wegen stillgelegt worden war, entfernten Polizisten das Dienstsiegel und forderten den Halter mit einem Aufkleber auf, es zu entfernen.