Verkehrsrecht als Rechtsgebiet

Der Begriff Verkehrsrecht stellt einen Oberbegriff für Rechtsfälle dar, die in Verbindung mit dem Straßenverkehr stehen. Ein spezielles Verkehrsrechtsgesetz existiert nicht, verkehrsrechtliche Fälle werden unter Anwendung verschiedener Rechtsgebiete gelöst.

Schadensersatzrecht

Bei Fragen des Schadensersatzes steht das Zivilrecht, insbesondere das die Straßenverkehrsgesetze betreffende wie etwa die Straßenverkehrsordnung (StVO), das Straßenverkehrsgesetz (StVG) sowie das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), im Vordergrund.

Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht

Bei Fragen des Verkehrsstrafrechts werden ebenfalls die Straßenverkehrsgesetze berührt. Darüber hinaus sind hier Regelungen des Strafgesetzbuches (StGB) oder des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) einschlägig.

Verkehrsverwaltungsrecht

Schließlich finden auch Gesetze aus dem Bereich des Verwaltungsrechts Anwendung, etwa wenn es um Fahrerlaubnisfragen oder Fahrtenbuchauflagen geht.

Allgemeine Hinweise und Ratschläge

Nachfolgend werden klassische Problemstellungen anhand von Beispielfällen dargestellt, um dem im Verkehrsrecht ratsuchenden Mandaten einen ersten Überblick zu verschaffen.

Vorab ein Wort in Sachen Rechtsanwaltsgebühren im Verkehrsrecht:

Im Falle von Schadensabwicklungen nach einem Verkehrsunfall muss die unfallgegnerische Versicherung die Rechtsanwaltskosten des Geschädigten tragen. Wenn der Unfallgegner den Unfall verursacht hat oder jedenfalls eine Mitschuld trägt, reguliert im Normalfall dessen Haftpflichtversicherung. Die Kosten für die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts stellt eine Schadensposition dar, ebenso wie etwa anfallende Gutachterkosten.

Fazit:
Für den Geschädigten entstehen unter diesen Voraussetzungen keine Kosten.

Ein Kostenrisiko entsteht grundsätzlich nur, wenn ein Anspruch gerichtlich geltend gemacht werden muss. Pflicht und Aufgabe des Rechtsanwalts ist es, den Mandanten auf dieses Risiko hinzuweisen und die Erfolgsaussichten darzutun. Eine sichere Prognose wird dabei allerdings nie zu erstellen sein, weil der Ausgang eines gerichtlichen Verfahrens von verschiedenen Faktoren, insbesondere von Zeugenaussagen oder Sachverständigengutachten, abhängig sein kann. Das Ergebnis von Zeugenaussagen oder Sachverständigengutachten lässt sich naturgemäß nicht sicher prognostizieren.

Problemstellung Verkehrsunfall

Die Abwicklung von Verkehrsunfällen stellt ein zentrales Thema innerhalb des Verkehrsrechts dar.

Viele Geschädigte versuchen, insbesondere bei leicht erscheinenden Unfällen, den Schaden bei der gegnerischen Versicherung selbst geltend zu machen. Davon ist abzuraten. Erfahrungsgemäß regulieren die Versicherer nur dasjenige, was von den Geschädigten bei einem Unfall geltend gemacht wird. Der juristische Laie weiß in der Regel nicht, welche Schadensersatzansprüche ihm zustehen. Das fängt schon bei der Kostenpauschale (für Telefonkosten, Fahrtkosten zur Werkstatt oder zum Anwalt usw.) an, die dem Geschädigten ohne Nachweise zustehen. Erfahrungsgemäß zahlen die Versicherer selbst diesen verhältnismäßig geringen Betrag nicht freiwillig, geschweige denn andere, nicht geltend gemachte Schadenspositionen.

Die Berechnung vieler Schadenspositionen wie etwa

  • Schmerzensgeld,
  • Nutzungsausfallentschädigung für die Dauer einer Reparatur oder Neubeschaffung,
  • Verdienstausfall,
  • entgangener Gewinn,
  • Haushaltsführungsschaden und
  • viele weitere Schadenspositionen

sollten dem Rechtsanwalt überlassen werden.

Fazit:
Da bei der Schadensregulierung durch den gegnerischen Versicherer dieser auch die Anwaltskosten zu tragen hat, macht es Sinn, die vollständige Schadenabwicklung bei Unfällen sofort dem Rechtsanwalt zu übergeben.

Problemstellung Ordnungswidrigkeit

Ein weiterer wesentlicher Bereich des Verkehrsrechts ist das Ordnungswidrigkeitenrecht.

Im Rahmen der Teilnahme am Straßenverkehr passiert es auch dem sorgfältigsten Autofahrer oder der achtsamsten Autofahrerin, dass gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen verstoßen wird. Problematisch wir dies immer, wenn die Straßenverkehrsbehörden oder die Polizei Kenntnis von dem Verkehrsverstoß erhält und ein Ermittlungsverfahren einleitet.

In diesen Fällen wird der „Täter“ entweder sofort von der Polizei angehalten oder die Verkehrsüberwachung erfolgte mittels technischer Messeinrichtungen. Im zweiten Fall erhält der Fahrzeughalter automatisch einen Anhörungsbogen, in dem er sich zu dem Vorwurf äußern soll.

In beiden Fällen ist dringend anzuraten, zu dem Vorwurf keinerlei Angaben zu machen und lediglich die Personalien anzugeben. Auch dann nicht, wenn etwa die Polizeibeamten ausführen, dass eine Einlassung auch zugunsten der Betroffenen gewertet werden kann. Der juristische Laie weiß nicht, was zu seinen Gunsten spricht und was später ggf. sogar gegen ihn sprechen kann.

Fazit:
Im Falle des Vorwurfs einer Ordnungswidrigkeit sofort den Rechtsanwalt aufsuchen.


Der Rechtsanwalt wird die Übersendung der Ermittlungsakte beantragen und die darin befindliche Beweissituation bewerten. Ob und inwieweit sodann eine Einlassung erfolgt, wird in Absprache mit dem Mandanten entschieden.

Problemstellung Verkehrsrechtsstrafrecht

Auch das Strafrecht spielt in Verbindung mit dem Verkehrsrecht eine wichtige Rolle.

Im Falle der Begehung einer Straftat im Straßenverkehr, wie z. B.

  • Fahrten unter Alkoholeinfluss,
  • unerlaubtes Entfernen vom Unfallort,
  • Körperverletzung,
  • Sachbeschädigung,
  • Nötigung usw.,

ist im Falle einer Strafverfolgung ebenfalls dringend anzuraten, gegenüber den ermittelnden Behörden zunächst keinerlei Angaben zu machen.

Auch in diesen Fällen wird sich der eingeschaltete Rechtsanwalt zunächst Akteneinsicht verschaffen, um die Beweissituation zu bewerten und anschließend über die weitere Vorgehensweise zu entscheiden.

Problemstellung Fahrerlaubnisrecht

Verwaltungsrechtliche Gesetze können bei Fragen des Fahrerlaubnisrechts einschlägig sein.

Hier geht es häufig um

  • Entziehung der Fahrerlaubnis wegen zu hohen Punktestands,
  • Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Ungeeignetheit (Alkohol, Drogen),
  • Fahrtenbuchauflage,
  • Probleme bei der Wiedererteilung nach Entzug des Führerscheins.

In den vorstehenden oder anderen Fällen erlässt die Verwaltungsbehörde in der Regel einen Verwaltungsakt nach vorheriger Anhörung. Auch in diesen Situationen ist anzuraten, sich schon bei Zugang der Anhörung anwaltlicher Hilfe zu bedienen.

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